Steuerentlastung für Alleinerziehende
4008,-€ Entlastungsbetrag pro Kind sollten Sie sich nicht entgehen lassen!
Um als Alleinerziehende möglichst alle finanziellen Unterstützungen auszuschöpfen, sollten Sie diesen steuerlichen Entlastungsbetrag berücksichtigen, denn gerade 2020/2021 zahlt es sich richtig aus.
Was ist der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und wie können Sie diesen in Anspruch nehmen?
Wer ohne Partner Kinder großzieht, kommt finanziell oft kaum über die Runden. Denn in vielen Fällen kann der Vater oder die Mutter nur in Teilzeit arbeiten und verdient entsprechend weniger. Um Alleinerziehenden das Leben zumindest in diesem Punkt etwas zu erleichtern, gewährt der Staat ihnen bei der Einkommensteuer einen Freibetrag, den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG).
Bislang umfasste der Entlastungsbetrag eine jährliche „Entlastung“ der Lohnsteuer um 1908,-€ für das erste Kind.
Für die Jahre 2020 und 2021 steigt er auf 4.008 Euro. Für jedes weitere Kind erhöht sich der Entlastungsbetrag sogar um jeweils 240 Euro.
Wechseln Sie in die Lohnsteuerklasse 2 kommt Ihnen der Entlastungsbetrag direkt monatlich durch ein höheres Netto unterm Strich zugute.
Den Freibetrag gibt es aber nur unter bestimmten Voraussetzungen:
Diesen können alleinstehende Mütter und Väter beantragen, die Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag haben
Sie müssen mit mindestens einem Kind zusammenleben, für das Sie Anspruch auf Kindergeld haben, und Sie dürfen keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person (z.B. neuer Partner oder Eltern) bilden.
Und wie können Sie als Alleinerziehende den Entlastungsbetrag in Anspruch nehmen?
Dafür habe ich mich an die Servicestelle des Finanzamtes gewendet, um dort konkret mein Anliegen vorzutragen:
Wie profitiere ich als Alleinerziehende vom Entlastungsbetrag?
Sie können den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende schon beim Lohnsteuerabzug berücksichtigen lassen.
Beantragen Sie dazu beim Finanzamt ganz einfach die Steuerklasse II.
Dafür reicht es aus, dieses kurze Formular auszufüllen und an Ihr zuständiges Finanzamt zu senden. Die weitere Bearbeitung übernimmt das Finanzamt und wird sich bei Rückfragen bei Ihnen melden bzw. Sie über den Steuerklassenwechsel informieren.
Vom zusätzlichen Entlastungsbetrag in den Jahren 2020/2021 können Sie damit schon beim Lohnsteuerabzug profitieren.
Der Lohnsteuerklassenwechsel ist jederzeit möglich.
Allerdings sind Sie auch verpflichtet, wenn eine der oben genannten Voraussetzungen im Laufe des Jahres wegfällt, dies dem Finanzamt mitzuteilen.
Autorin: A. Stoklas
Mehr Geld für Familien mit geringem Einkommen - AWOSANO Familien Blog
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Finanzielle Entlastung – Up to date - AWOSANO Familien Blog
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