Mehr Geld für Familien mit geringem Einkommen
Häufig sind gerade Alleinerziehende von einer belasteten Einkommenssituation betroffen.
Eine gute Neuigkeit, für alle, die mehr finanzielle Unterstützung für ihre Familie dringend benötigen.
Ab dem 1. Januar 2021 steigt nicht nur das Kindergeld, es erhöhen sich auch der monatliche Kinderzuschlag (KIZ) und der Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende.
In einem vorangegangenen Beitrag in unserem Blog hatten wir bereits über die Erhöhung des steuerlichen Entlastungsbetrages für Alleinerziehende in den Jahren 2020/2021 informiert.
Gerade hat das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit die Neuigkeiten veröffentlicht, dass sich die monatlichen Unterstützungsbeträge für alleinerziehende Familien am 01. Januar 2021 erheblich erhöhen.
Dies bedeutet im Detail ab dem 01.01. folgende Erhöhungen für jedes unverheiratete Kind im Alter bis 25 Jahre:
Kindergeld
Das Kindergeld bezieht das kindergeldberechtigte Elternteil, meist die Mutter, automatisch monatlich nach einmaliger Beantragung bei der Familienkasse, nach Geburt des Kindes.
Laut dem am 29. Oktober vom Bundestag beschlossenen „Zweiten Familienentlastungsgesetz“ wird das Kindergeld ab dem 1. Januar 2021 um 15 Euro erhöht. Das Kindergeld wird danach:
219 Euro für das erste und zweite Kind,
225 Euro für das dritte Kind und
250 Euro ab dem vierten Kind betragen.
Kinderzuschlag
Der Kinderzuschlag, der zusätzlich monatlich zum Kindergeld gezahlt wird, soll gerade Familien mit kleinem Einkommen eine Unterstützung für die Existenzsicherung und ein Instrument im Kampf gegen die Kinderarmut sein.
Ab Januar 2021 haben Eltern, deren Einkommen für die ganze Familie kaum reicht, jeden Monat 20 Euro mehr pro Kind zur Verfügung. Sie erhalten den Kinderzuschlag statt bisher von 185 Euro dann bis zu 205 Euro, zusätzlich zum Kindergeld und zum Wohngeld.
Sie können zudem auch von den Kita-Gebühren befreit werden.
Die Voraussetzungen für die Beantragung des Kinderzuschlags und Informationen zum Antrag, den Sie direkt online stellen können, finden Sie hier:
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderzuschlag-anspruch-hoehe-dauer
Wer den Kinderzuschlag bekommt, hat darüber hinaus auch Anspruch
auf Leistungen für Bildung und Teilhabe.
Diese Förderung soll nicht nur die Existenzsicherung für Kinder und Jugendliche, sondern auch die individuelle Förderung sichern.
Dazu zählt beispielsweise die finanzielle Förderung von Kosten für Schulausstattung, Klassenfahrten, Mittagsverpflegung oder auch Beiträgen für Vereine.
Unterhaltsvorschuss für alleinerziehende Elternteile
Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden. Er hilft, die finanzielle Lebensgrundlage Ihres Kindes zu sichern, wenn der andere Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt in Höhe des Unterhaltsvorschusses zahlt. Der andere Elternteil muss den Vorschuss später zurückzahlen, wenn er keinen Unterhalt zahlt, obwohl er zahlen könnte.
Anspruchsberechtigt sind die Kinder, nicht die Mutter oder der Vater. Sie müssen unter 18 Jahre alt sein. Die Eltern dürfen nicht in einer gemeinsamen Wohnung leben. Leben die Kinder beim Vater gilt das umgekehrt natürlich genauso. Vom Sorgerechtsstatus ist der Unterhaltsvorschuss nicht abhängig. Beantragt wird der Unterhaltsvorschuss beim örtlichen Jugendamt. Das muss schriftlich erfolgen.
Durch die höhere Festlegung des Existenzminimums steigt auch der Unterhaltsvorschuss ab 2021. Das Bundesjustizministerium wird dafür die Mindestunterhaltsverordnung für das Jahr 2021 ändern.
In der Folge steigt für Kinder alleinerziehender Elternteile der
Unterhaltsvorschuss ab dem 1. Januar 2021 wie folgt:
Kinder unter 6 Jahren erhalten dann monatlich statt bisher 165 Euro nun bis zu 174 Euro,
Kinder von 6 bis 11 Jahren statt bisher 220 Euro nun bis zu 232 Euro,
Jugendliche von 12 bis 17 Jahren statt bisher 293 Euro nun bis zu 309 Euro.
Ihr Einkommen als alleinerziehendes Elternteil ist dabei unerheblich.
Haben Sie darüber hinaus noch weitere Hinweise und Tipps, wie alleinerziehende Elternteile finanzielle Einsparungen oder Förderungen erhalten, teilen Sie diese gern im Kommentarfeld.
Autorin: A.Stoklas